
Wahlmanagement: Rechtliche Voraussetzungen
Der Blick in eine Wahlordnung verrät die Komplexität einer Wahl. Ein Wahlleiter und der Wahlausschuss oder Wahlvorstand müssen sich an kleinste rechtliche Details halten, wenn sie eine rechtsgültige Wahl durchführen und es nicht riskieren wollen, die abgeschlossene Wahl anfechtbar zu machen.
Demokratische Wahlen stoßen manchmal auf sensible Wähler, die einen kritischen Blick auf das Wahlergebnis haben. Oft werden dann die Wahlabläufe auf organisatorische Fehler abgeklopft, um eine Neuwahl zu rechtfertigen. Vermeiden Sie unnötige Missverständnisse und sichern Sie Ihre Wahl bestmöglich ab.
Die rechtliche Checkliste für Ihre Wahl
Eine Wahl soll den Willen der Mehrheit ausdrücken und dabei auch die Minderheiten entsprechend berücksichtigen. Insofern verbirgt sich hinter dem Wahlakt ein sensibles Verständnis von Gerechtigkeit. Aus diesem Grund sind Wahlen meist rechtlich reglementiert und folgen so eineindeutigen Vorgaben, auf die sich die Gesamtheit der Wähler im Vorfeld geeinigt hat.
Damit Sie mit Ihrer Wahl alle rechtlichen Voraussetzungen einhalten, sollten Sie die formalen Aspekte streng einhalten.
Wahlleiter, Wahl-Kommitee, Wahlvorstand oder Wahlausschuss sollten die Wahlordnung sehr gut kennen – damit sind Sie nicht nur auf der sicheren Seite, sondern signalisieren den Wahlberechtigten auch einen hohen Grad an Kompetenz.
Das Wahlrecht
Das Wahlrecht unterteilt sich in aktives und passives Wahlrecht: Aktives Wahlrecht umfasst die Berechtigung zur Stimmabgabe, während das passive Wahlrecht die Möglichkeit zur Kandidierung beschreibt. In der Wahlordnung und Satzung finden sich explizite Hinweise darauf, wer wählen darf und wer wählbar ist. Achten Sie also bei der Vorbereitung Ihrer Wahl darauf, dass Sie alle aktiv wahlberechtigten Personen rechtzeitig informieren und nur passiv wahlberechtigte Personen als Kandidaten aufstellen.
Wählerverzeichnis vollständig und einsatzbereit?
Das Wählerverzeichnis ist die Datengrundlage für Ihre Wahl. Stellen Sie ein letztes Mal sicher, dass alle Daten richtig erfasst sind und verwendet werden können. Es gibt in Ihrer Wahlsatzung mit Sicherheit Ankündigungs- oder Benachrichtigungsfristen, die eingehalten werden müssen – und das können Sie nur gewährleisten, wenn Sie auch alle Wahlberechtigten erreichen können und keiner vergessen wird.
Dürfen die Kandidaten Kandidaten sein?
Wird gerne mal versehentlich vergessen: Sind die vorhandenen Kandidaten wählbar? Auch hier kann es Einschränkungen in einer Satzung zur Aufstellung von Kandidaten geben, die bestimmen, wer sich zur Wahl stellen darf. Bei Wahlen im Verein kann das z. B. die Dauer der Vereinszugehörigkeit sein oder eine gewisse Anzahl an Unterschriften von unterstützenden Mitgliedern.
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Wahlformalien zum Nachlesen
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