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Formale Bedingungen für Wahlen

Hochschul-Wahlordnung ändern

Die Wahlordnung einer Hochschule legt die Formalien von Wahlen und Regelungen zur Ausübung des Wahlrechts fest: 
Welche Fristen müssen gewahrt werden, welches Wahlsystem wird umgesetzt und welche Wahlformen sind zugelassen? 

Bestenfalls liest sich also eine Wahlordnung als Leitfaden zum Ablauf der Hochschulwahl. Das Grundgerüst einer jeden Wahlordung ist das Hochschulrahmengesetz (HRG). Hier wird lediglich vorgeschrieben, dass Wahlen für bestimmte Ämter, zum Beispiel Gremien, Fachräte oder das Studentenparlament vorgeschrieben sind. Die detailliertere Ausarbeitung liefern die Hochschulgesetze auf Landesebene. Dieses Grundgerüst dient als Rahmen für die Wahlordnung der konkreten Hochschule. 

Online-Wahlen in die Wahlordnung aufnehmen: So geht's!

Die Wahlordnung umfasst unter anderem die Wahlgrundsätze, die Zusammensetzung des Wahlvorstands sowie dessen Aufgaben, ferner den Ablauf von Bekanntmachungen bis hin zur Durchführung der Wahl.

Was sind die Schritte, wenn Sie die Wahlordnung dem digitalen Wandel unserer Gesellschaft anpassen wollen? 

Die Megatrends in der Gesellschaft sind geprägt von der Digitalisierung, die den Menschen neben der einfachen Erreichbarkeit in vielen Prozessen auch Kosteneinsparungen ermöglichen. Bei digitalen Wahlen über das Internet können so die Aufwände im Wahlmanagement reduziert werden und die Wähler profitieren von einer bequemen Online-Stimmabgabe. Um diese Wahlform an Hochschulen einzusetzen, bedeutet das die mitunter die Änderung der Wahlordung und das Hinzufügen dieser neuen Wahlform. 

Grundsätzlich muss die Hochschule, Universität oder Akademie entsprechende Richtlinien für den Einsatz elektronischer Wahlformen in organisatorischen Regelwerken sichergestellen. Dies ist in der Regel die Wahlsatzung oder auch Wahlordnung. Die Wahlsatzung oder Wahlordnung beschreibt individuell die Voraussetzungen und den Ablauf der elektronischen Wahl. In der Regel bedeutet der Einsatz elektronischer Wahlen eine Erweiterung und Ergänzung des bestehenden Regelwerkes, die individuell erarbeitet werden sollten. 

Best Practice: Online-Wahlen an der Universität Jena

Beispielhaft ist die 'Wahlordnung der Universität Jena' zu nennen, die bereits seit dem Jahr 2011 Online-Wahlen für die Gremienwahlen einsetzt. Daran können Sie sich auch orientieren:

§ 25e Technische Anforderungen

(1) Elektronische Wahlen dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn das verwendete elektronische Wahlsystem aktuellen technischen Standards, insbesondere den Sicherheitsanforderungen für Online-Wahlprodukte des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik entspricht. Das System muss die in den nachfolgenden Absätzen aufgeführten technischen Spezifikationen besitzen. Die Erfüllung der technischen Anforderungen ist durch geeignete Unterlagen nachzuweisen. 

Sie wollen eine Online-Wahl an Ihrer Hochschule durchführen? Mit POLYAS können Sie Ihren Wählern eine bequeme Online-Stimmabgabe ermöglichen und erhalten Ihre Wahlergebnisse auf Knopfdruck. Lassen Sie sich von unseren Experten für digitale Wahlen beraten: Jetzt Angebot anfordern!

Voraussetzungen für Ihre Online-Hochschulwahl

Wählerverzeichnis und Wahlurne befinden sich auf getrennten Servern und kommunizieren über eine sogenannte asymmetrische Verschlüsselung miteinander. Im Ergebnis bedeutet das, dass von der abgegebenen Stimme in der Wahlurne kein Rückschluss mehr auf den Wähler zu ziehen, der die Stimme abgegeben hat. So bleibt das Wahlgeheimnis gewahrt und die  Daten Ihrer Wähler werden optimal geschützt. Durch die einzigartige Systemarchitektur ist das POLYAS Wahlsystem auch gegen Zugriffe von außen geschützt.  

Die Sicherheit des POLYAS Online-Wahlsystems wurde auch durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik überprüft und zertifiziert. Die POLYAS Online-Wahlsoftware in der Version CORE 2.2.3 erhielt im Jahr 2016 das Sicherheitszertifikat BSI-DSZ-CC-0862-2016. Damit ist sie die erste durch das BSI zertifizierte Online-Wahlsoftware weltweit. 

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